Kirchenvorstände
Ein Kirchenvorstand hat folgende Aufgaben:
1. Leitungsamt: Die Kirchengemeinde wird durch den Kirchenvorstand und das Pfarramt geleitet
2. Geistliche Aufgaben: Im Einvernehmen mit dem Pfarramt ist der Kirchenvorstand vor allem für die Gottesdienstordnung und die Maßnahmen der kirchlichen Unterweisung zuständig
3. Beteiligung an Wahlhandlungen: Der Kirchenvorstand wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen mit und wählt die Mitglieder der Propsteisynode
4. Verwaltungsaufgaben: Hierzu zählen die Verantwortung für kirchengemeindliche EInrichtungen, Gebäudeverwaltung, Satzungshoheit, FInanzverwaltung und Arbeitgeberfunktion
Die Kirchenvorstände werden alle 6 Jahre gewählt, die letzte Wahl war im Jahr 2024.
Kontakt können Sie mit Ihrem Kirchenvorstand über das Pfarramt aufnehmen oder Sie sprechen ein Kirchenvorstandsmitglied direkt an.
Sehen Sie unsere Kirchenvorstände im Pfarrverband Leinebergland:
